Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1881. (8)

latt 
  
Geseh= und Verorduungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
  
MÆ 49. 
München, den 12. Angust 1881. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 10. August 1881, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — 
Ordens-Verleihungen. — Berichtigung. 
  
Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Nachdem die Einschleppung und Weiterverbreitung der Maul= und Klauenseuche des 
Rindviehes, der Schafe, Ziegen und Schweine in einigen Regierungsbezirken in der 
Regel durch die Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn veranlaßt wird, so werden 
auf Grund des §F. 7 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unter- 
drückung von Viehseuchen betr., — Reichs-Ges.-Bl. S. 153 ff. — und des §. 8 der 
hiezu erlassenen Allerhöchsten Ausführungsverordnung vom 23. März 1881 — Gesetz= und 
Verordn.-Bl. S. 129 ff. — nachstehende Vorschriften über die Einfuhr von Schweinen 
aus Oesterreich-Ungarn getroffen: 
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