Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

  
Gesetzund Verurhiuungs. gat 
für das 
Königreich Vayern. 
/W 90. 
München, den 1. Mai 1882. 
  
  
Jnhalt: 
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 26. April 1882, die Aufnahme in die Volksschule und die Ent- 
lassung aus derselben betreffend. — Bekanntmachung vom 22. April 1882, die Ausgabe neuer Reichs- 
kassenscheine betreffend. 
  
Nr. 15,263. 
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Aufnahme in die Volksschule und die Entlassung 
aus derselben betreffend. 
Lundwig . 
von Gottes Gnaden König von Gayern, Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ete. etc. 
Auf die an Uns gebrachten Bitten um Herabsetzung der durch Unsere Verordnung 
vom 5. November 1880 für die Aufnahme der Kinder in die Werktagsschule bestimmten 
Altersgrenze verordnen Wir in Berücksichtigung der ungleichartigen körperlichen Entwicklung 
der Kinder in den Städten und auf dem Lande, dann in Anbetracht der auf dem Lande 
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