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C. Lehranstalten, bei welchen das Besteben der Entlassungsprüfung zur Darlegung der
wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist.
a. Oeffentliche.
aa. Höhere Hürgerschulen, welche nicht zu denjenigen unter B. c gehören.
I. Königreich Preußen.) 1 Provinz Hannover.
Provinz Ostpreußen. #15. Die höhere Bürgerschule zu Hannover,
1. Die höhere Bürgerschule zu Gumbinnen, 16.. “ „ „Hildesheim
12. „ „ im Löbenicht zu (verbunden mit dem Gymnasium Jo-
Königsbergi.Ostp., phinum daselbst,
3., „ „ zu Pillau. 17. „ höhere Bürgerschule zu Papenburg.
Provinz Westpreußen. Provinz Westfalen.
4. Die höhere Bürgerschule zu Culm, 18. Die höhere Bürgerschule zu Bocholt,
5. „ „ » »Makienwerder.f19.»Gewerbefchule(höhereBürgerschule)zu
· Dortmund,
Provinz Brandenburg. 20., » » , zu Hagen.
6. Die höhere Bürgerschule zu Nauen,
7. „ „ „, Strausberg. Provinz Hessen-Nassau.
Provinz Pommern. 121. Die Gewerbeschule (höhere Bürgerschule) zu
8. Die höhere Bürgersch le zu St lp 6 b ' CAN
«Ueke.ngekueztzoUnn-22.»höhereBürgerschulezuEms,
ben mit dem Gymnasium daselbst). 23. „Selektenschule zu Frankfurt a. Main,
vinz Schlesien.
19. Die erste Fe luan Bürgerschule Nheinprooinz
" 4 8 zu 8 24. Die Gewerbeschule (höhere Bürgerschule) zu
Barmen
10. „ zweite evangel ö
t zweite evangelische höhere Virhe 25. hähere Bürgerschule zu Vonn,
11. „ katholische höhere Bürgerschule daselbst, 26. » " „Dusseldorf.
12. höhere Bürgerschule zu Guhrau, Hohenzollerw'sche Lande.
113. „ „ „ „ Ratibor.
27. Die höhere Bürgerschule zu Hechingen.
Provinz Sachsen.
14. Die höhere Bürgerschule zu Langensalza. II. Königreich Bayern.
s f1.DieRealschulezuAnsbach.
) Siehe Anmerkung Seite 278. 2 „ „ „Aschaffenburg,
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