Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
seh= und Verorluungs- glalt 
für das 
Königreich BVayern. 
m# 51. 
München, den 30. November 1883. 
  
— — — 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 20. November 1883, Dienstsiegel der Gemeindebehörden betr. — Bekanntmachung 
vom 21. November 1883, Ausführungsbestimmungen zur Lilerar-Konvention mit Frankreich betreffend — 
Staatsdienst Nachrichten. — Ordens-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme frem- 
der Dekorationen. 
  
  
Nr. 14,041. 
Bekanntmachung, Dienstsiegel der Gemeindebehörden betr. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Seine Majestät der König haben allergnädigst zu bestimmen geruht, 
a) daß die Gemeindeverwaltungen des Königreiches, insoweit die betreffenden Ge- 
meinden nicht zur Führung eines eigenen Wappens be- 
rechtigt sind, fortan ein der nebenstehenden Zeichnung ent- 
sprechendes Dienstsiegel mit der Inschrift „Königreich 
Bayern. Gemeinde (Stadtgemeinde, Marktgemeinde) N.“% 
beziehungsweise, was die Gemeinden mit mahgistratischer 
Verfassung betrifft, mit der Inschrift: „Königreich Bayern. 
Magistrat N.“ zu führen haben, daß jedoch zur An- 
schaffung dieser Siegel Frist bis zum 1. Januar 1887 gewährt werde; 
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