Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

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Kõniglich Allerhõchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Dekorationen. 
  
Seine Majestät der König haben 
Sich allergnädigst bewogen befunden, den Nach- 
genannten die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen der ihnen verliehenen fremden 
Ordens-Auszeichnungen zu ertheilen, und zwar 
unter'm 21. November l. Is. dem k. außer- 
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten 
Minister am königl. preußischen Hofe, Hugo 
Grafen von Lerchenfeld-Köfering, für das 
ihm von Seiner Majestät dem Könige von 
Spanien verliehene Großkreuz des spanischen 
Ordens Isabella's der Katholischen und 
dem Legationssekretär bei der k. Gesandtschaft 
in Wien, Heinrich Freiherrn von Tucher, 
für den ihm von Seiner Majestät dem Kaiser 
von Rußland verliehenen kaiserlich russischen 
St. Anna-Orden III. Klasse, ferner 
unter'm 27. November ds. Is. dem Mini- 
sterialrathe im kgl. Staatsministerium des kgl. 
Hauses und des Aeußern, Franz Seraph von 
Leinfelder, die Bewilligung für das ihm 
von Seiner Majestät dem Könige von Spanien 
verliehene Komthurkreuz I. Klasse des kgl. 
spanischen Ordens Isabella's der Katholischen, 
dann 
unter'm 4. Dezember ds. Is. dem k#gl. 
außerordentlichen Gesandten und bevollmäch- 
tigten Minister am kgl. preußischen Hofe, Hugo 
Grafen von Lerchenfeld-Köfering in Berlin, 
für das ihm von Seiner Hoheit dem Herzoge 
von Braunschweig verliehene Großkreuz des 
herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich 
des Löwen und 
dem Geheimen Sekretär im kgl. Staats- 
ministerium des Königlichen Hauses und des 
Aeußern, Friedrich Graf, für das ihm von 
Seiner Majestät dem Könige von Spanien 
verliehene Ritterkreuz des k. spanischen Ordens 
Karls III.
	        
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