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Kõniglich Allerhõchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen befunden, den Nach-
genannten die Bewilligung zur Annahme und
zum Tragen der ihnen verliehenen fremden
Ordens-Auszeichnungen zu ertheilen, und zwar
unter'm 21. November l. Is. dem k. außer-
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister am königl. preußischen Hofe, Hugo
Grafen von Lerchenfeld-Köfering, für das
ihm von Seiner Majestät dem Könige von
Spanien verliehene Großkreuz des spanischen
Ordens Isabella's der Katholischen und
dem Legationssekretär bei der k. Gesandtschaft
in Wien, Heinrich Freiherrn von Tucher,
für den ihm von Seiner Majestät dem Kaiser
von Rußland verliehenen kaiserlich russischen
St. Anna-Orden III. Klasse, ferner
unter'm 27. November ds. Is. dem Mini-
sterialrathe im kgl. Staatsministerium des kgl.
Hauses und des Aeußern, Franz Seraph von
Leinfelder, die Bewilligung für das ihm
von Seiner Majestät dem Könige von Spanien
verliehene Komthurkreuz I. Klasse des kgl.
spanischen Ordens Isabella's der Katholischen,
dann
unter'm 4. Dezember ds. Is. dem k#gl.
außerordentlichen Gesandten und bevollmäch-
tigten Minister am kgl. preußischen Hofe, Hugo
Grafen von Lerchenfeld-Köfering in Berlin,
für das ihm von Seiner Hoheit dem Herzoge
von Braunschweig verliehene Großkreuz des
herzoglich braunschweigischen Ordens Heinrich
des Löwen und
dem Geheimen Sekretär im kgl. Staats-
ministerium des Königlichen Hauses und des
Aeußern, Friedrich Graf, für das ihm von
Seiner Majestät dem Könige von Spanien
verliehene Ritterkreuz des k. spanischen Ordens
Karls III.