b) die für die Interimsscheine bereits entrichteten Abgabenbeträge, und
c) die zur Ergänzung der tarifmäßigen Abgabe eingezahlte Summe
ersichtlich zu machen.
Auf den Interimsscheinen sind vor deren Rückgabe die Stempelzeichen durch
Ausschneiden oder Durchlochen, mit Genehmigung der Direktiobehörde auch in
anderer sichernder Art zu vernichten; die Vernichtung ist auf der Anmeldung
zu bescheinigen.
Unter den von der Steuerstelle vorzuschreibenden Bedingungen dürfen die
abgestempelten Interimsscheine behufs Feststellung der anzurechnenden Abgaben-
beträge und Vernichtung der Stempelzeichen auch vor der Verlegung der abzu-
stempelnden definitiven Stücke vorgelegt werden.
Insoweit in Folge der früheren Art der Abstempelung aus den auf den
Interimsscheinen befindlichen Steuerstempeln der Ort und die Zeit der statt-
gehabten Abgabenerhebung nicht ersichtlich sind, bedarf es einer bezüglichen Angabe
in der Anmeldung (Absatz 1) nicht. Auf Verlangen der Steuerstelle sind in-
dessen vor Bewilligung der Anrechnung des tarifmäßigen Abgabenbetrages die
Onittungen über die anzurechnenden Beträge beizubringen.
Berlin, den 5. Jannar 1883.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Burchard.
Hofdienst-Machricht. Auszug aus der Adelsmatrikel
— — des Känigreiches.
Seine Majestat der König haben Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
Sich mit Allerhöchstem Signate d. d. Hohen- unterem 9. Dezember 1882 der k. Geheime
schwangan den 10. Jannar 1883 allergnä- Rath,, Obermedizinalrath und Universitäts-
digst bewogen gefunden, die funktionirenden Oof Professor l#r. Maximilian von Pettenkofer
stabsärzte, Dr. Alfred Oalm und l##. Lud- in München und dessen Enkel Moriz von
wig Becker, zu wirklichen Hosstabsärzten zu Pettenkofer in erblicher Weise bei der
ernennen. Adelsklasse l.ik. I. Lol. 66. t.-Nr. 120841.