Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

b) die für die Interimsscheine bereits entrichteten Abgabenbeträge, und 
c) die zur Ergänzung der tarifmäßigen Abgabe eingezahlte Summe 
ersichtlich zu machen. 
Auf den Interimsscheinen sind vor deren Rückgabe die Stempelzeichen durch 
Ausschneiden oder Durchlochen, mit Genehmigung der Direktiobehörde auch in 
anderer sichernder Art zu vernichten; die Vernichtung ist auf der Anmeldung 
zu bescheinigen. 
Unter den von der Steuerstelle vorzuschreibenden Bedingungen dürfen die 
abgestempelten Interimsscheine behufs Feststellung der anzurechnenden Abgaben- 
beträge und Vernichtung der Stempelzeichen auch vor der Verlegung der abzu- 
stempelnden definitiven Stücke vorgelegt werden. 
Insoweit in Folge der früheren Art der Abstempelung aus den auf den 
Interimsscheinen befindlichen Steuerstempeln der Ort und die Zeit der statt- 
gehabten Abgabenerhebung nicht ersichtlich sind, bedarf es einer bezüglichen Angabe 
in der Anmeldung (Absatz 1) nicht. Auf Verlangen der Steuerstelle sind in- 
dessen vor Bewilligung der Anrechnung des tarifmäßigen Abgabenbetrages die 
Onittungen über die anzurechnenden Beträge beizubringen. 
Berlin, den 5. Jannar 1883. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Burchard. 
Hofdienst-Machricht. Auszug aus der Adelsmatrikel 
— — des Känigreiches. 
Seine Majestat der König haben Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
Sich mit Allerhöchstem Signate d. d. Hohen- unterem 9. Dezember 1882 der k. Geheime 
schwangan den 10. Jannar 1883 allergnä- Rath,, Obermedizinalrath und Universitäts- 
digst bewogen gefunden, die funktionirenden Oof Professor l#r. Maximilian von Pettenkofer 
stabsärzte, Dr. Alfred Oalm und l##. Lud- in München und dessen Enkel Moriz von 
wig Becker, zu wirklichen Hosstabsärzten zu Pettenkofer in erblicher Weise bei der 
ernennen. Adelsklasse l.ik. I. Lol. 66. t.-Nr. 120841.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.