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die Ausgrabungen in Eining, deren Resultate Wir dem Kreise Niederbayern erhalten
wissen wollen, auch aus Centralfonds in ergiebiger Weise zu unterstützen.
4. Dem vom Landrathe wegen Veräußerung mehrerer Grundparzellen des zur Kreis-
Ackerbauschule gehörigen Gutes an das Militär-Aerar gefaßten Beschlusse ertheilen Wir
Unsere Genehmigung.
5. Wir genehmigen ferner den Beschluß des Landrathes, wonach die bei der Position
zur Hebung der Fischzucht durch Prämien für Vertilgung der Fischottern im Jahre 1883
erzielte Erübrigung dem Kreis-Fischereivereine für Niederbayern zugewendet werden soll.
6. Was den Beschluß des Landrathes in Bezug auf die Einführung von geistlichen
Ordensschwestern in der Kreis-Irrenanstalt zu Deggendorf betrifft, so verweisen Wir auf
Unsere Entschließung unter Ziff. IV. 4 des Landraths-Abschiedes vom 17. März 1883,
da seitdem eine Aenderung in den hier in Betracht kommenden Verhältnissen nicht ein-
getreten ist.
Die übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der genannten
Anstalt gefaßten Beschlüsse erhalten hiemit Unsere Genehmigung.
7. Gerne genehmigen Wir endlich den Beschluß des Landrathes bezüglich der Leistung
von Zuschüssen aus Kreisfonds für Wiederherstellung und Verstärkung des Hochwasser-
dammes anf dem linken Donauufer oberhalb Niederalteich. Gleichzeitig verweisen Wir
auf das durch das Finanzgesetz vom 21. April l. Is. festgesetzte Staatsbudget für die
XVII. Finanzperiode, wonach zur Ausführung des obigen Projektes ein einmaliger frei-
williger Staatszuschuß von 24,320 —X bewilligt worden ist.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm
neuerdings Unsere Anerkennung seiner eifrigen Wahrnehmung der Kreisinteressen und
versichern ihn Unserer Königlichen Huld und Gnade.
München, den 26. April 1884.
Ludwig.
Dr. FKrhr. v. Lutz. Dr. v. Niedel. Frhr. v. Feilitzsch.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Schlereth.
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