Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1884. (11)

38. 41 
A Maximaltarife der k. Staatseisenbahnen. 
I. Personentarif. 
I. Wagenklasse 8, # . 
n genklass va für die Person und den Kilometer bei gewöhnlichen Zügen 
· « W« ohne Freigepäck; 
III. * r— n 
I. Wagenklasse 9,/168 7 ] für die Person und den Kilometer bei Schnellzügen ohne 
II. n 6,%„¼ „ Freigepäck. 
II. Reisegepäcktarif. 
O, für je 5 Kilogramm und den Kilometer. 
III. Tarif für Equipagen. 
40% für das Stück und den Kilometer. 
IV. Viehtransporttarif. 
23,½ J für einen ganzen Wagen und den Kilometer, 
6„ „ „ jeden Ochsen oder Zuchtstier n 
5,# „ „ jede Kuh oder jedes Rind 
4##% „ „ jedes gemästete Schwein 
11/# „ „ jedes nichtgemästete Schwein, dann für und für den Kilometer. 
jedes Kalb oder Schaf 
(mit einem Frachtminimum von 34 ) 
1# „ „ jeden Hund. " 
Anmerkung. Die obige Wagenladungstaxe versteht sich für den Fassungsraum eines Wagens 
von 4000 kg Tragkraft. 
  
V. Tarif für den Gütertransport. 
23½ „0 für Eilgut und voluminöse Gegenstände 
15)#½ „ „ Frachtgut für die Tonne und den 
7,08 „ „ Landesprodukte und Rohstoffe bei Auflieferung eines Kilometer. 
Quantums von 5 Tonnen