Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und 
Gnade gewogen. 
Hohenschwangan, den 18. März 1886. 
Ludwig. 
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Fänstle. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Ftilitsch. v. Heinleth. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
An Ministerialrath v. Nies. 
1) die Kammer der Reichsräthe, 
2) die Kammer der Abgeordneten. 
Nr. 4,612. 
Bekauntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betr. 
Rönigliches Staatsministerium der Tinanzen. 
Gemäs der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung im bezeichneten 
Betreffe vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, das mit 
dem 1. April l. ZIs. das Forstamt Peulendorf im Regierungsbezirke von Oberfranken 
definitiv formirt wird, wogegen gleichzeitig im genannten Regierungebezirke die bisherigen 
Forstreviere Geisfeld und Penlendorf zu bestehen aufhören. 
München, den 24. März 1886. 
Dr. v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Bauer.
	        
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