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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und
Gnade gewogen.
Hohenschwangan, den 18. März 1886.
Ludwig.
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Fänstle. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Ftilitsch. v. Heinleth.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär,
An Ministerialrath v. Nies.
1) die Kammer der Reichsräthe,
2) die Kammer der Abgeordneten.
Nr. 4,612.
Bekauntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betr.
Rönigliches Staatsministerium der Tinanzen.
Gemäs der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung im bezeichneten
Betreffe vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, das mit
dem 1. April l. ZIs. das Forstamt Peulendorf im Regierungsbezirke von Oberfranken
definitiv formirt wird, wogegen gleichzeitig im genannten Regierungebezirke die bisherigen
Forstreviere Geisfeld und Penlendorf zu bestehen aufhören.
München, den 24. März 1886.
Dr. v. Riedel.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath Bauer.