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sondern auch jedem einzelnen Zweigvereine (§. 3 der Grundbestimmungen) zustehen, welcher
als solcher vom Centralcapitel des St. Johannisvereines anerkannt ist.
Dies wird mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung, den St. Johannisverein für
freiwillige Armenpflege betreffend, im Regierungsblatte vom Jahre 1854 Seite 17 hiemit
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
München, den 29. April 1886.
Frhr. v. Feilitzsch.
Dofdieustl-Nachrichten.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'“m 30. März ds. Is. den Kammer=
junker, Ludwig Freiherrn von Gump-
penberg-Pöttmes-Oberbrennberg,
Hauptmann im Iunfanterie-Leib-Regiment,
kommandirt zur Dienstleistung als persönlicher
Adjutant bei Seiner Königlichen Hoheit dem
Prinzen Arnulf von Bayern, auf sein aller-
unterthänigstes Ansuchen zu Allerhöchstihrem
Kämmerer zu ernennen;
unter'm 21. April ds. Is. die erledigte
Ceremoniarstelle bei St. Cajetan und das
mit dieser Stelle vereinte Pernoth'sche Bene-
fizium dem bisherigen Vikar an der St.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.
Cajetans-Hofkirche, Franz Hacker, unter
gleichzeitiger Ernennung zum Ehrenkanonikus
am Collegiatstifte St. Cajetan, zu verleihen
und zugleich der von dem k. Stiftsprobste
Dr.von Döllinger ausgestellten Präsentation
des genannten Priesters auf das Rhein-
thaler'sche Benefizium an obenbezeichneter Hof-
kirche die Königliche Bestätigung zu ertheilen.
Urdens-Verleihung.
Seine Majestät der König haben
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm
25. März ds. Is. dem k. k. Hofrathe und
Direktor der k. k. Familien= Fideicommiß-
Bibliothek, Moriz Alois Ritter von Becker
in Wien, das Komthurkreuz des Verdienst-
ordens vom heiligen Michael zu verleihen.