Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

194 
Indem Wir eunch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und 
Gnade gewogen. 
Schloß Berg, den 14. Mai 1886. 
Ludwig. 
Dr. Krhr. v. Luß. Dr. v. Fäuslle. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Trailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. v. Beinleth. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
1 Der General-Sekretär, 
n ·.. . 
1) die Kammer der Reichsräthe, Mirnisterialrath v. Nies. 
2) die Kammer der Abgeordneten 
ergangen. 
Nr. 7271. 
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betr. 
Rönigliches Staatsministerium der Tinanzen. 
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung im bezeichneten 
Betreffe vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit 
dem 1. Juni l. Is. das Forstamt Marktbibart im Regierungsbezirke von Mittelfranken 
definitiv formirt wird, wogegen gleichzeitig die bisherigen Forstreviere Bibart und Hombeer 
im genannten Regierungsbezirke zu bestehen aufhören. 
München, den 11. Mai 1886. 
Dr. von Rirdoll. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Bauer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.