Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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XI. Bei einem jährlichen Tilgungsbetrag zu 9 vom Hundert: 
  
durch Multiplikation des 
Jahresbetrages dieser 
Kulturrente mit der neben“ 
; dem betreffenden Halbjahr 
periode entrichtet nm- beigesezten Zahl, wobei 
ist, bis zum Ablaufe etwaige Zehntelbruchtheile 
des eines Pfennigs als ein 
ganzer zu rechnen sind 
wenn die Kult urreute sein 
Beginn der Tilgungs= 
durch Multiplikation des 
Jahresbetrages dieser 
Rulturrente mit dermeben 
„ · ,dembctteneudctthbjahr 
veriode entrichtet worden beigesetzten Zahl, wobei 
ist, bis zum Ablaufe etwaige Zehnieldruchtheile 
des eines Pfennigs als ein 
ganzer zu rechnen sind 
wenn die Kulturrente seit 
Beginn der Tilgungs-= 
  
O #en Halbsahres 7,84313 
r15 7,49019 
2 „„ 7,13063 
3. 6,76133 
4 6,39116 
5. 6,01100 
6. 5,62370 
7a. 5,22915 
8. 4,82719 
5 „ 4,41770 
  
  
Käniglich belgisches Generalconsulat 
in Uürnberg. 
Seine Majestät der König 
unter'm 7. Mai d. Is. allergnädigst zu ge- 
nehmigen geruht, daß der zum kgl. belgischen 
Generalconsul in Nürnberg ernannte bisherige 
kgl. belgische Consul, Kaufmann Sigmund 
Neumark, in der Eigenschaft eines kgl. 
belgischen Generalconsuls auerkannt werde. 
haben 
  
  
10 ##n Halbfahres 1,00051 
1!11. 3,57555 
12 3,14259 
13 .U 2,70151 
14 2,25217 
15. 1.79139 
16 . 1,32804 
17. O0,85294 
18 un O,3693 
Auszug aus der Adbels- Matrikel 
des Königreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter'n 15. Mai d. Is. der Zahlmeister 
im k. Infanterie-Leib-Regimente, Wilhelm 
Freiherr Vogt von Hunolstein in 
München, in erblicher Weise bei der Frei- 
herrn-Klasse Lit. H. I 'ol. 57 Act.-Jum. 
6105l.
	        
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