Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

1 20. 215 
Uebertrag: 1·285,000 4 
d) 325,000 = für Adaptirung des vorstehend erwähnten Militärlazarethgebändes, 
Summa C 1°610,000 A 
hiezu „ B 600,000 4 
„ „ A 1“,533,500 M. 
Sa. total: 3°743,500 + 
(drei Millionen siebenhundertdreiundvierzigtausend fünfhundert Mark). 
□ 
  
8. 17. 
Zur Deckung der Mehrkosten für den Umbau des Landtagsgebäudes, welche durch un— 
vorhergesehenen erhöhten Bauaufwand, dann durch Herstellung der eleltrischen Beleuchtung 
und durch weitere, über das ursprüngliche Bauprogramm hinaus sich als erforderlich dar- 
stellende Adaptirungsarbeiten veranlaßt sind, ist der Betrag von 199,825 /¾ vorläufig aus- 
den verfügbaren Mehreinnahmen des Verwaltungsjahres 1884 zu verwenden. 
8. 18. 
Zur Deckung des Aufwandes für Pläne und Kostenvoranschläge, sowie für sonstige 
bauliche Vorarbeiten ist und zwar 
a) hinsichtlich des Justizueubaues in München eine Summe von 20,000 -4, 
13) zum Zwecke neuer Gerichts= und Gefängnißräumlichkeiten in Würzburg eine Summe 
von 15,000 J¾, 
somit ein Gesammtbetrag von 35,000 / aus den verfügbaren Mehreinnahmen des Ver- 
waltungsjahres 1884 zu entnehmen. 
F. 19. 
Die in Art 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 30. April 1883, betresfsend die außerordent- 
liche Leistung einer Staatsbeihilfe ans Anlaß des durch die Ueberschwemmungen im No- 
vember und Dezember 1882 herbeigeführten Nothstandes, ertheilte Befugniß zur Aufnahme 
eines Staatsanlehens von 1/685,000 wird zurückgezogen. 
Dagegen wird der k. Staateminister der Finanzen ermächtigt, den in Art. 1 des er- 
wähnten Gesetzes festgestellten Gesammtbedarf — nach Abzug der gemäß Art. 3 Abs. 1 
des mehr gedachten Gesetzes bis zum Schlusse der XVIII. Finanzperiode 1886 87 ge- 
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