Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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renten-Ablösungskasse des Staales für die Jahre 1881, 1882 und 1883 genaue Nachweisungen 
vorgelegt und hiedurch die Bestimmungen des Tit. VII 8§. 11 und 1#0 der Verfassungs-Urkunde 
erfüllt worden. 
III. Abschuitt. 
A. 
Wünsche und Anträge zum Finanzgesetz und Budget 
und zwar: 
I. Jum Finanzgesetz und Zudget der XIII. Finanzperiode. 
S. 153. 
Hinsichtlich des Umbanes des Landtagsgebäudes haben beide Kammern beschlosfen: 
„die endgiltige Feststellung des Bauprogrammers einer Kommission beider Kammern 
zu überweisen und in diese aus der Kammer der Reichsräthe deren Direktorium und drei 
von der Kammer zu wählende Milglieder, aus der Kammer der Abgeordneten deren Di 
reltorinm und sieben von der Kammer der Abgeordneten zu wählende Mitglieder zu 
entsenden, 
serner die Kommission zu ermächtigen, eine Subtommission zur Beanssichtigung des 
Baues mit der Befuguiß einzusetzen, die während der Bauführung sich eiwa ergebenden 
unvorhergesehenen Fragen im Einvernehmen mit der l. Staatsregierung zu regeln“. 
Mit Allerhöchster Genehmigung ist bei der Ausführung des Umbanes diesem Gesammtbeschlusse 
entsprechend verfahren worden. 
8. 14. 
Der Bitte beider Kammern: 
„hinsichtlich der Dienststunden der Postanstallen für den Verlehr mit dem Publikum 
auordnen zu wollen, daß die für die Sonntage und einige Feiertage bisher eingeführte 
Beschränkung der Dienststunden nicht nur auf alle den christlichen Konfessionen gemein- 
schaftlichen Festtage, sondern auch auf die besonderen Feiertage eines Religionstheiles an 
Orten, an welchen derselbe vorwiegend ist, ausgedehnt, überdieß für die Postbediensteten, 
deren Konfession am Orte ihres Dienstes nicht die vorwiegende ist, die obige Befreiung 
hinsichtlich der Dienstzeit gleichwohl thnnlichst gewährt werde, und daß an Sonntagen die 
Schallerdienststunden von acht auf vier zu reduziren seien", 
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