Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch mit Königlicher Huld und 
Gnade gewogen. 
Hohenschwangau, den 18. Januar 1886. 
Ludwig. 
Dr. Frhr. v. Luz. Dr. v. Fäustle. Ipr. v. Rirdel. Ffrhr. v. Crailheim. Frhr. v. Feilihsch. v. Heinleth. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
An sekretä 
1) die Kammer der Reichsräthe, Der Generalsekretär. 
2) die Kammer der Abgeordneten Ministerialrath v. Nies. 
ergangen. 
Bekanntmachung, die Postordnung zum Gesetze über das Postwesen des Deutschen Reiches 
vom 28. Oktober 1871 betreffend. 
Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern. 
Nachfolgend wird eine, auf Grund des §. 50 des Gesetzes über das Postwesen des 
Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871 mit Giltigkeit für den Postverkehr zwischen Bayern 
einerseits, dann dem Reichspostgebiete und Württemberg anderseits erlassene Verfügung des 
Reichskanzlers vom 16. I. Mts., Abänderung der in Nr. 23 des Gesetz= und Verordnungs- 
Blattes vom 29. April 1879 veröffentlichten Postordnung betreffend, bekannt gegeben. 
München, den 26. Jannar 1886. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff.
	        
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