Ai 32. 377
" Festgesetzter
Cap. S. Vortrag Betrag
—
IV. Kreisumlage zu 22710 Prozent von der Steuerprinzipal-
summe von 6779412 J 49 J nach Abzug von 150 Prozent
für Rückstände und Nachlässe im Nettobetrage von . .151584265
Summa Cap. IV für sich
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre 98595 25
Summa Cap. V füir sich
Summa der Kreis-Einnahmen 2031549 23
Nr. 9490.
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Fabriken-Inspektoren betreffend.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Cuitpold,
von Gottes Gnaden Königlicher Drinz von Zayern,
Begent.
Wir finden Uns bewogen zu verordnen, was folgt:
§. 1.
An Stelle des §. 3 Abs. 1 und 2 der Allerhöchsten Verordnung vom 17. Februar
1879, die Fabriken-Inspektoren betr. (Gesetz= und Verordnungsblatt 1879 S. 35), treten
nachstehende Bestimmungen: .
Die Zahl der Fabriken-Inspektoren wird auf vier festgesetzt. Dieselben haben
ihren Sitz in München, Speyer, Regensburg und Nürnberg.
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