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Der Geschäftsbezirk erstreckt sich
1) für den Fabrikeninspektor in München auf die Regierungsbezirke Oberbayern und
Schwaben und Neuburg,
2) für den Fabrikeninspektor in Speyer auf die Regierungsbezirke der Pfalz und
von Unterfranken und Aschaffenburg,
3) für den Fabrikeninspektor in Regensburg auf die Regierungsbezirke von Nieder-
bayern und der Oberpfalz und von Regensburg,
4) für den Fabrikeninspektor in Nürnberg auf die Regierungsbezirke Oberfranken und
Mittelfranken.
§ 2.
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. August l. Is. in Wirksamkeit.
München, den 8. Juli 1886.
Luitpold
des Königreichs Bayern Verweser.
Krhr. v. Feilihzsch.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Hofdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Bönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayein Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 28. Juni ds. Irs. den Ritt-
meister und Flügeladjutanten Karl Freiherrn
Wolffskeel von Reichenberg zum König-
lichen Kämmerer zu ernennen;
unter'n 1. Juli ds. Irs. den Rittmeister
er General-Selretär:
Ministerialrath v. Nies.
z. D. Philipp Freiherrn von Redwitz unter
fernerer Belassung desselben in seiner Stellung
als funktionirender Hofmarschall Seiner
Majestät des Königs von seiner bisherigen
weiteren Funktion eines persönlichen Adjutanten
Allerhöchstdesselben zu entheben und die Be-
gleiter Seiner Majestät des Königs,
Rittmeister Jz. D. Franz von Schubärt
und Hauptmann z. D. Georg Freiherr von
Stengel, zu königlichen Hoscavalieren ge-
bührenfrei zu ernennen.