Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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Der Geschäftsbezirk erstreckt sich 
1) für den Fabrikeninspektor in München auf die Regierungsbezirke Oberbayern und 
Schwaben und Neuburg, 
2) für den Fabrikeninspektor in Speyer auf die Regierungsbezirke der Pfalz und 
von Unterfranken und Aschaffenburg, 
3) für den Fabrikeninspektor in Regensburg auf die Regierungsbezirke von Nieder- 
bayern und der Oberpfalz und von Regensburg, 
4) für den Fabrikeninspektor in Nürnberg auf die Regierungsbezirke Oberfranken und 
Mittelfranken. 
§ 2. 
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 1. August l. Is. in Wirksamkeit. 
München, den 8. Juli 1886. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Krhr. v. Feilihzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Bönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayein Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 28. Juni ds. Irs. den Ritt- 
meister und Flügeladjutanten Karl Freiherrn 
Wolffskeel von Reichenberg zum König- 
lichen Kämmerer zu ernennen; 
unter'n 1. Juli ds. Irs. den Rittmeister 
er General-Selretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
z. D. Philipp Freiherrn von Redwitz unter 
fernerer Belassung desselben in seiner Stellung 
als funktionirender Hofmarschall Seiner 
Majestät des Königs von seiner bisherigen 
weiteren Funktion eines persönlichen Adjutanten 
Allerhöchstdesselben zu entheben und die Be- 
gleiter Seiner Majestät des Königs, 
Rittmeister Jz. D. Franz von Schubärt 
und Hauptmann z. D. Georg Freiherr von 
Stengel, zu königlichen Hoscavalieren ge- 
bührenfrei zu ernennen.
	        
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