Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
. AM. l- 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
1 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrerpersonals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 
4b) aus der Kreisschuldotation 
) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienst. 
gründe 80 J4 23 4 
Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes 
vom 10. November 1861 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden - des 
gesammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90.X an alle Ver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Central- 
fouds 35730 J4. J 
) besondere Zulagen à 90 X an Provisoren und weltliche 
Lehrerinnen aus Kreisfonds 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstaltersz Srogen- 
a) in Quinquennien à 90 J/ für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 4 für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen aus Centralfonds 224145 — 9 
b) Zulagen à 60 „X an die im I. Dienstes-Dezennium 
befindlichen Schullehrer aus Kreisfonds . 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) im Allgemeinen 
8005 80 
4644 48 
93500 — 
112054 02 
7020 
7000 — 
40084 — 
  
Latus, 
  
272908 30 
 
	        
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