Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

385 
  
Festgesetzter 
Betrag 
393 
  
  
Uebertrag 
b) für die Kreisschulinspektoren: 
aa) Gehalte 
bb) Diäten und Reisekosten 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, welche 
bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quieszirt waren: 
aa) aus Centralfonds 3540 4— J 
bb) aus Kreisfonds 
b) Zuschuß an den gesetzlichen K Kreisberein zur unterstühzng 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
aa) aus Centralfonds 
bb) aus Kreisfonds: 
a) ordentlicher Zuschuß 
6) außerordentlicher Zuschuß zur Vermehrum des 
Stammvermögens 
c) zur Aufbesserung der Pensionen der vor dem 1. Jannar 
1874 quieszirten Schullehrer aus Kreisfonds 
deh) für die nach 30 und mehr Dienstjahren vor dem 
1. Jannar 1874 cguieszirten Schullehrer weitere 
Zulagen à 90 J—N aus Kreisfonds 
) Beitrag an den Privatverein zur Unterstützung dienst- 
unfähiger Schullehrer in Niederbayern 
47730 66 
3825 
1030 
1260 
686 
  
  
Latus 
551131 
 
	        
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