Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

.K 33. 397 
Nr. 9663. 
Bekanntmachung, die Geschäftsformen betreffend 
RKönigl. Staatsministerien des Königlichen Hauses und des Aeußern, 
der Justiz, des Innern beider Abtheilungen, dann der Finanzen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst bewogen gefunden zu bestimmen, daß während der 
Dauer der Regentschaft die sämmtlichen Eingaben (Begnadigungs-Gesuche 2c. 2c.) an Seine 
Königliche Hoheit den Prinz-Regenten in nachstehender Weise zu formuliren sind: 
Ueberschrift: 
Allerdurchlauchtigster Prinz und Regent, 
Allergnädigster Regent und Herr! 
Im Kontexte: 
Euere Königliche Hoheit 
Allergnädigst 
Allerhöchst rc. 2c. 
In tiefster Ehrfurcht 
Eurer Königlichen Hoheit 
allerunterthänigst, treugehorsamster 
Dies wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
München, den 12. Juli 1886. 
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. u. Fäuslle. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
 
	        
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