Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

  
  
Festgesetzter 
  
  
weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 30 686 /4.01 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
a) in Quinquennien à 90.X für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 J/¾ für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen aus Centralfonds 409274.4 73 J 
b) aus Kreisfonds an Lehrer vom #ten Jahr nach erstandener 
Anstellungsprüfung bis zum Eintritt in die staatlichen 
Dienstalterszulagen 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilsen 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen 
für das aktive Lehrerpersonal 
Tit. GC. Allgemeine Beiträge an Schulkassen . 
Tit. 7. Beiträge zur Nealexigenz der Schulen und zu 
Schulhausbauten: 
a) Nealexigenzbeiträge · 
b) zum Unterhalt von Schulhäusern 
) zu Schulhaus-Neubauten 
Tit. 8. Ständige Bauausgaben 
Tit. 9. Prüfungs= und Aufsichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme 
der ordentlichen und außerordentlichen Schulbisitationen, 
dann für Formularpapiere 
Cap. S. Vortrag Betrag 
3 
Uebertrag288844 80 
III. 1 c) zur Gewährung von Zulagen à 90 .X für alle Verweser, 
17583 75 
23000 — 
  
Latus 
  
344428 55 
 
	        
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