allgemeinen Unterstützungsvereine für die Hinterlassenen der k. bayerischen Staats-
diener und die hiemit verbundene Döchterkasse;
die Bewilligung von Unterstütgungen aus dem Unterstützungsfonde der Post= und
Telegraphenverwaltung und den besonders bewilligten Etatsmitteln;
die Sorge für Errichtung von Expeditionen und die Herstellung neuer Staatstele-
graphen= und Telephonleitungen;
. die Sorge für Instandhaltung des Betriebsinventars, sowie der Neubau und die
Unterhaltung aller für die Post= und Telegraphenverwaltung bestimmten Staats-
gebäude im Benehmen mit den hiezu jeweils vom Staatsministerium des König-
lichen Hauses und des Aeußern bestimmten technischen Organen;
. die Bescheidung der aus dem Post= und Telegraphenbetriebe anfallenden Rekla-
mationen, soweit solche nicht den Oberpostämtern durch gegenwärtige Verordnung
übertragen ist;
. die Herstellung der Betriebsnachweisungen und der Statistik; .
.dicLeittcngundBeaufsichtigungdesgcshnnntcuEtatö-,Kassa-undRechnungöwefcnsz-
.diegesetzlichcVertretmtginallenihrenGefchäftskrcisbetreffendenRechtsangclcgcuheitcn;
die Behandlung und Führung der anfallenden Rechtsstreitigkeiten nach den bestehen-
den Anordunngen.
8. 26.
Der Direktion der k. Posten und Telegraphen obliegt ferner die Leitung des Tele-
graphenunterrichtskurses für die Adspiranten des Eisenbahndienstes.
§. 27.
Die Direktion hat allmonatlich Frequenzanzeigen über den Betrieb und die Kassa-Ab-
schlüsse unter besonderer Anzeige der Ueberschuß-Ablieferungen dem Staatsministerium des
Königlichen Hauses und des Aeußern vorzulegen und demselben außerordentliche Vorfälle,
insbesondere Kassa-Abgänge und Unterschlagungen sofort zur Anzeige zu bringen.
C. 28.
Die Direktion der k. Posten und Telegraphen besteht aus einem Direktor als Vor-
stand und der erforderlichen Anzahl von Referenten mit dem nöthigen Hilfspersonal.