Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

  
3. Gerne genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes, durch welchen derselbe 
seinem Interesse an den auf Bekämpfung des Bettels und des Vagantenthumes gerichteten 
neueren socialen Bestrebungen Ausdruck gegeben und zur Errichtung einer Arbeiterkolonie 
bei Schweinfurt einen Beitrag von 300 .X bewilligt hat. 
4. Wir billigen die Absicht des Landrathes, wonach diejenigen Districtsgemeinden, 
welche Districtstechniker aufgestellt haben, in bevorzugter Weise bei der Vertheilung der 
Kreisfondszuschüsse für Unterhaltung der Districtsstraßen berücksichtigt werden sollen und 
beauftragen die Kreisregierung, der nächsten Landrathsversammlung bezügliche Vorschläge 
zu machen. 
5. Dem wiederholten Antrage auf Wiederbesetzung der Bezirksarztesstellen II. Klasse 
vermögen Wir keine Folge zu geben, da sich auch im Laufe des Jahres 1885 weder in 
Oberfranken, noch in einem der übrigen Regierungsbezirke hierfür ein dringendes Bedürfniß 
geltend gemacht hat, nach den bisherigen Erfahrungen vielmehr durch die Ausstellung von 
bezirksärztlichen Stellvertretern am Amtssitze jener Gerichte, welche eines Bezirksarztes ent- 
behren, den Anforderungen des Dienstes wie der Bevölkerung entsprochen ist, während die 
Sustentirung von Aerzten in armen, vom Sitze eines Amtsgerichtes entlegenen Gegenden 
den Kreisgemeinden überlassen werden muß. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, erkennen Wir gerne 
dessen opferwilliges und ersprießliches Bestreben für die Förderung der Kreis-Interessen an 
und versichern demselben Unsere Huld und Gnade. 
München, den 8. Juli 1886. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. TLußz. IDr. v. Riedel. EFrhr. v. Feilitzsch. v. Beinleth. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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