Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

  
   
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der über die Oekonomie Triesdorf zu führenden Rechnung ertheilen Wir Unsere Ge- 
nehmigung. 
7. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach der von der Position für Stipendien an 
Schülerinnen der Haushaltungsschule in Heufenfeld vom Jahre 1885 verfügbar gebliebene 
Betrag von 370 J/ dem Kreiscomite des landwirthschaftlichen Vereines zur Verwendung 
auf weitere Einrichtung und Ausstattung dieser Schule überwiesen werden soll, ertheilen 
Wir Unsere Genehmigung. 
8. Den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf die Art der Bertheilung der 
Kreisfondszuschüsse für Herstellung und Unterhaltung der Districtsstraßen ertheilen Wir 
Unsere Genehmigung 
9. Der Antrag des Landrathes auf Verleihung pragmatischer Rechte an den zweiten 
Hilfsarzt der Kreis-Irrenanstalt Erlangen, Dr. Hermann Köberlin, unter Einreihung 
desselben in die Klasse IX b des Gehaltsregulativs vom 12. August 1876 hat bereits die 
Königliche Genehmigung erhalten, in welcher Beziehung Wir auf die an die k. Regierung, 
Kammer des Innern, von Mittelfranken ergangene Königliche Entschließung vom 
15. Januar l. J. Nr. 823 verweisen. 
Den übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der genannten 
Anstalt gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir hiemit gleichfalls Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir demselben 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen und ersprießlichen Bestrebens für 
Förderung der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 3. Juli 1886. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Ffrhr. v. Entz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Selretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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