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3. Die vom Landrathe zur Ausgabsposition Cap. IV §. 4 des Kreisbudgels „Bei-
trag für Sicherungebauten und Waldkulturen zur Verhütung jäher Ueberschwemmungen“
zu 3000 „TM gefaßten Beschlüsse erhalten mit dem Beisügen Unsere Genehmigung, daß
dem Wunsche des Landrathes entsprechend von dem k. Staatsministerium des Innern be-
reits mit Entschließung vom 1. April 1886 Nr. 3992 ein Staatsbautechniker zur Aus-
arbeitung eines Projektes über Sicherungsanlagen an den Seitenzuflüssen des oberen Iller-
gebietes aufgestellt worden ist.
4. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Heil- und
Pflege-Anstalten Kaufbeuren und Irrsee gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gleichfalls
Unsere Genehmigung.
5. Wir genehmigen ferner die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Gewährung
von Unterstützungen aus den Renten des Maximilians-Hilfsfonds an hilfsbedürftige Hagel-
beschädigte in den Bezirksämtern Nördlingen und Günzburg, dann hinsichtlich der Zu-
wendung der etwa anfallenden Erübrigungen aus dem allgemeinen Kreis-Reservefonds für
1886 an den Maximilians-Hilfsfonds.
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, sprechen Wir demselben gerne
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner opferwilligen und ersprießlichen Förderung der
Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade aus.
München, den 4. Juli 1886.
Luitpold
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. K hr. v. Luß. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.