Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

  
   
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3. Die vom Landrathe zur Ausgabsposition Cap. IV §. 4 des Kreisbudgels „Bei- 
trag für Sicherungebauten und Waldkulturen zur Verhütung jäher Ueberschwemmungen“ 
zu 3000 „TM gefaßten Beschlüsse erhalten mit dem Beisügen Unsere Genehmigung, daß 
dem Wunsche des Landrathes entsprechend von dem k. Staatsministerium des Innern be- 
reits mit Entschließung vom 1. April 1886 Nr. 3992 ein Staatsbautechniker zur Aus- 
arbeitung eines Projektes über Sicherungsanlagen an den Seitenzuflüssen des oberen Iller- 
gebietes aufgestellt worden ist. 
4. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Heil- und 
Pflege-Anstalten Kaufbeuren und Irrsee gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir gleichfalls 
Unsere Genehmigung. 
5. Wir genehmigen ferner die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Gewährung 
von Unterstützungen aus den Renten des Maximilians-Hilfsfonds an hilfsbedürftige Hagel- 
beschädigte in den Bezirksämtern Nördlingen und Günzburg, dann hinsichtlich der Zu- 
wendung der etwa anfallenden Erübrigungen aus dem allgemeinen Kreis-Reservefonds für 
1886 an den Maximilians-Hilfsfonds. 
Indem Wir dem Landrathe diesen Abschied ertheilen, sprechen Wir demselben gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner opferwilligen und ersprießlichen Förderung der 
Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade aus. 
München, den 4. Juli 1886. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. K hr. v. Luß. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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