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seh- und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
M 40.
München, den 10. August 1886.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 2. August 1886, die Formen des Verfahrens und den Geschäftsgang bei dem Landes-
versicherungsamt betr. — Bekanntmachung vom 4. August 1886, die Hausverträge der sürstlich und
gräflich Fuggervichen Familiec, hier die Errichtung einer Secundogenitur in der Jacob Fugger'schen Linie
betr. — Bekanntmachung vom 6. August 1886, die Einführung des Betriebsreglements für die Eisen-
bahnen Deutschlands in Bayern beir. — Prädikat-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen. — Ordens-Verleihung. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches.
Nr. 10751.
Bekanntmachung, die Formen des Verfahrens und den Geschäftsgang bei dem Landes-
Versicherungsamt betreffend.
RKönigl. Staatsministerium des Innern.
Im Aamen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, im Hinblick auf §. 93, Abs. 4 des
Unfall-Versicherungs-Gesetzes vom 6. Juli 1884 und die Kgl. Verordnung vom 29. Mai 1886
„die Errichtung eines Landes-Versicherungsamts betr.“ bezüglich der Formen des Verfahreno
und des Geschäftsganges bei dem Landes-Versicherungsamt folgende Bestimmungen treffen: