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der Fugger'schen Familien-Seniorats-Kanzlei in gesonderte Verwaltung zu nehmen
und mit dem Vermögen sonstiger Stiftungen nicht zu vermengen.
Ferner ist über das Fundationskapital und dessen Zuwachs gesonderte
Rechnung zu stellen und alljährlich über die stiftungsgemäße Verwendung, über
sichere Wiederanlage heimbezahlter Kapitalien, und überhaupt über getreue Ver-
waltung dem Chef des Jakob Fugger'schen Hauses Rechenschaft abzulegen, so-
wie auch dem Sercundogenitus auf Verlangen Einsicht der Rechnung und
der Rechenschaftsablage zu gestatten.
Für die Führung dieser Verwaltung erhält der jeweilige Vorstand der
Familien-Seniorats-Kanzlei alljährlich ein Honorar von fünfhundert Mark
(500 —#), welches aus den Renten der Secundogenitur zu bezahlen ist.
Insolange die Jakob Fugger'sche Linic in ihrem Mannesstamme blüht, ist das
Fundationskapital nebst den Accessorien unveräußerlich. — Sollte jedoch, was
Gott verhüten wolle, die Jakob Fugger'sche Linie in ihrem Mannesstamme
nur mehr auf zwei Augen stehen, so wird dem letzten Agnaten dieser Linie die
Befugniß eingeräumt, durch letztwillige Verfügung Einen der Agnaten des
Fugger'schen Gesammthauses als Nachfolger in die Secundogenitur zu berufen
und zu ernennen und es soll dieses Fideicommiß alsdann nach Aussterben der
Jakobischen Linie im Mannesstamme als in den Fugger'schen Fideicommiß-
Hauserbgang gekommen betrachtet werden und sich für alle Zukunft nach Maß-
gabe der Fugger'schen Hausgesetze fortvererben.
Dem fürstlichen und gräflichen Familien-Seniorate als Familien-Fideicommiß=
behörde räume ich hiemit die Befugniß ein, über die Erfüllung dieser meiner
Fideicommißstiftung und über die Erhaltung des Fideicommißvermögens respective
des Kapitalstockes zu wachen.
Inwieweit durch vorstehende Bestimmungen und überhaupt in gegenwärtigem
Testamente nicht anderweitig angeordnet, erkläre ich hiemit auf diese meine Se-
cundogeniturstiftung die fürstlich und gräflich Fugger'schen Hausgesetze als
anwendbar.
Babenhausen, den 16. August 1879.
gez. Leopold Fugger Fürst zu Babenhausen.
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