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die bezüglich der Feier der Allerhöchsten Namens= und Geburtstage Seiner Majestät des
Königs maßgebenden Vorschriften auch auf die Allerhöchsten Namens= und Geburtstage
Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten Anwendung zu finden haben.
Hiezu wird bemerkt, daß die Allerhöchsten Namens= und Geburtsfeste Seiner Majestät
des Königs auf den 30. September und 27. April, die Allerhöchsten Namens= und Ge-
burtsfeste Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Regenten auf den 1. November und
12. Mätz fallen.
München, den 18. September 1886.
rhr. v. Feilitsch. u. Heinletg. v. Hystermeister, v. Dillis, v. Höh,
Staatsrath. Staatsrath. Staatorath.
Der General-Sekretär.
An dessen Statt:
Ministerialrath v. Neumayr.
Dr. 13399.
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend.
Königliches Staatsminislerium der Tinanzen.
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung im bezeich-
neten Betreffe vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
daß mit dem 1. Oktober l. Is. die Forstämter Betzigau, Grönenbach, Kempten und Kür-
nach im Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg definitiv sormirt werden, wogegen
gleichzeitig die bisherigen Forstreviere Betzigau, Börwang, Buchenberg, Grönenbach, Kim-
ratshofen und Kürnach im genannten Regierungsbezirke zu bestehen aufhören.
München, den 10. September 1886.
In Vertretung:
v. Hoh, Staatsrath.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath Bauer.