Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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stehende Eisenbahnbaucentralkasse wird vom 16. November ds. Is. an aufgehoben; die Ge- 
schäfte derselben gehen auf die Bahnbetriebscentralkasse über, welche von dem genannten 
Tage an die Bezeichnung: „Königliche Eisenbahncentralkasse“ zu führen hat. 
München, den 5. November 1886. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr. v. Trailsheim. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Frhr. von Völderndorff. 
Bekanntmachung, die Verwaltung und den Betrieb der k. Verkehrsanstalten betreffend. 
K. Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern. 
Im Uamen Feiner Majestät des RKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben im Hinblicke auf die k. Allerhöchste Verordnung vom 5. ds. Mts., die 
Verwaltung und den Betrieb der königl. Verkehrsanstalten betreffend, allergnädigst zu be- 
stimmen geruht, daß mit dem Tage der Aufhebung der Eisenbahnbaucentralkasse die Be- 
amten der Bahnbetriebscentralkasse die ihnen nach der Kategorie, welcher sie angehören, 
zukommenden Titel mit dem Beisatze: „bei der k. Eisenbahncentralkasse“ zu führen haben. 
München, den 8. November 1886. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff.
	        
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