Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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+ 2. die realistische Abtheilung der Privat-Lehrau der Kraft für diejenigen Schüler der Anstali, 
stalt von Karl Widmann (früher Rauscher, welche am Schlusse des Schuljahres 1885/86 
stal von arl Widmann (rüher Rauscher die ordnungsmäßig abgehaltene Abgangs- 
daselbst. prüfung bestanden haben. 
Anmerk. Anerkennung mit rückwirken- 
Berlin, den 4. November 1886. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
Abdrud. 
Hekanntmachung. 
Den nachbezeichneten Lehranstalten: 
1. der Privat-Haudelsschule des IDr. Konrad Tolle (früher 10r. Naegler) zu Offeu- 
bach a. Main, 
2. der Privat-Lehranstalt des Pastors D. A. Skerl (früher LDr. Günther) zu 
Braunschweig, 
3. der Jakobson-Schule des I)r. Emil Philippson zu Seesen 
ist provisorisch, und zwar der unter Ziff. 1. aufgeführten Anstalt auf die Dauer von drei 
Jahren (bis zum Michaelistermin 1889 einschl.), der unter Ziff. 2. aufgeführten Anstalt 
für die Prüfungstermine Michaelis 1886 und Ostern 1887, gestattet worden, Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen 
ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten 
Reglements in Gegenwart eines Regierungs-Kommissärs abzuhaltende Entlassungsprüfung 
wohl bestanden haben. 
Gleichzeitig wird der den Anstalten unter Ziff. 1. und 3. verliehenen Berechtigung 
rückwirkende Kraft zu Gunsten derjeuigen Zöglinge beigelegt, welche die an der Anstalt 
unter 1. im Mai, an der Anstalt unter 3. zu Michaelis d Is. abgehaltene Entlassungs- 
prüfung bestanden haben. — 
Die in dem Verzeichnisse vom 13. April d. Is. (S. 107) unter XlI 2. ausgeführte 
1) Die mil einem 7 bezeichucten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
	        
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