Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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den Juhabern der Wein-Großhandlung 
„J. B. Michel“ in München — George 
Boeßl und Kail Hardt —, dann 
den Juhabern einer Thurmuhrenfabrik 
und mechanischen Werkstätte: Heinrich und 
Johann Neher (J. Neher Söhne) in München 
den Titel: „Königlich Bayerische 
Hof-Lieferauten“ 
zu verleihen. 
Ordens-Verleihung. 
Im Namen Leiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst bewogen 
gefunden, unter'm 12. Dezember ds. Is dem 
k. u. k. Oesterreichisch-Ungarischen Gesandlen 
und bevollmächtigten Minister am kgl. Bay- 
erischen Hofe, Wirklichen Geheimen Rath 
Freiherrn von Bruck, das Großkrenz des 
k. Verdienstordens der Bayerischen Krone zu 
verleihen. 
Königlich Allerhächste Genchmigung 
zur Annahme fremder Dekorationen. 
Im Mamen Seiner Majestät des RKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst bewogen 
gefunden, 
unter'm 14. Dezember ds. Js. 
dem k. Staatsminister des Königlichen 
Hauses und des Aeußern, Krafft Freiherrn 
von Crailsheim, für die ihm von Seiner 
Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige 
von Preußen, sowie von Seiner Moajestät 
dem Könige von Sachsen verliehenen Deko- 
rationen, nämlich des k. preußischen Rothen 
Adler-Ordens Il. Klasse und des Großkrenzes 
des k. sächsischen Albrechts-Ordens, ferners 
dem k. Hofsekretär und Vorstand der k. 
Hof= und Kabinetskasse, Hofrath Ludwig 
Klug, für die ihm von Seiner Majestät 
dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen, 
sowie von Seiner Majestät dem Könige von 
Sachsen verliehenen Dekorationen, nämlich 
des kgl. preußischen Rothen Adler-Ordens 
III. Klasse und des Ritterkrenzes I. Klasse 
des k. sächsischen Albrechts-Ordens, und 
unter'n 17. Dezember ds. Is. 
dem k. außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister am k. Preußischen 
Hofe, Hugo Grasen von Lerchenfeld- 
Köfering in Berlin, für die ihm von 
Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und 
Könige von Preußen zum k. prenßischen 
Kronen-Orden I. Klasse verliehenen Brillanten 
die Bewilligung zur Annahme und zum 
Tragen zu ertheilen.
	        
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