Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

.¾ B7. 657 
1. daß jedem mit gesetzlichem Anspruche auf lebenslängliche Pension ausschei- 
denden Offizier gestattet sei, in seinem Abschiedsgesuche um Verleihung der 
Aussicht auf Anstellung im Civildienste nachzusuchen und daß die Genehmigung 
solchen Gesuches unter Würdigung der persönlichen Verhältnisse des Bittstellers 
der auf das Abschiedsgesuch ergehenden Allerhöchsten Entschließung vorbehalten bleibe, 
2. daß die Aussicht auf Anstellung im Civildienste an Stelle des bisherigen An- 
spruches auf Anstellung im Militärverwaltungsdienste (6. 1 der Allerhöchsten 
Verordnung vom 24. Dezember 1875, Militärverordnungsblatt Nr. 74) trete 
mit der Folge, daß die mit dieser Aussicht beliehenen Offiziere zur Bewerbung 
um die den Militäranwärtern in Bayern vorbehaltenen Stellen berechtigt sind, 
3. daß die Aussicht auf Anstellung im Civildienste den mit Anspruch auf Austellung 
im Militärverwaltungsdienste bereits ausgeschiedenen Offizieren ohne besondere 
Verleihung gleichmäßig zustehe, 
4. daß das Kriegsministeriuim im Benehmen mit dem Civilstaatsministerium des 
betreffenden Ressorts ermächtigt sei, einzelne Stellenkategorien von der Bewerbung 
der mit Aussicht auf Anstellung im Civildienste beliehenen Offiziere auszuschließen, 
5. daß Gesuche um Verleihung der Aussicht auf Anstellung im Civildienste nach 
der Verabschiedung nur ansnahmsweise zuzulassen seien. 
Seine Königliche Hoheit haben zugleich Allerhöchster Entschließung vorzubehalten geruht, 
a mit gesetzlicher Pension vorläufig auf Zeit ausscheidenden Offizieren, 
b. ohne gesetzlichen Pensionsanspruch ausscheidenden Offizieren, welchen jedoch auf 
Grund des §. 5 des Reichsmilitärpensionsgesetzes eine Pension auf Zeit oder 
lebenslänglich bewilligt wird, 
c. ohne Pension ausscheidenden Offizieren des Friedeus= wie des Beurlaubtenstandes 
ausuahmsweise auf Nachsuchen die Aussicht auf Anstellung im Civildienste für eine 
bestimmte Stelle oder für einen bestimmten Dienstzweig auf Antrag des Kriegsministeriums 
nach vorgängiger Zustimmung des betressenden Ressortministers allergnädigst zu verleihen. 
München, den 17. Dezember 1886. 
Dr. Frhr. v. Lu. 1Dr. v. Fäustlr. IDr. v. Niedel. Frhr. v. Crailshrim. Erhr. u. FeiliWsch. v. Geinleth. 
Der Chef der Eintralabtheilunge 
Sixt, Oberst z 
1117
	        
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