22 Verfassung — Zweigvereine.
Verfassung. Gesetz vom 30. Juni 1886, den
Vollzug des Tit. II §. 20 der Verfassungs-
urkunde betr. 330.
Verkehrsanstalten, k. b. Deren Verwaltung
und Betrieb. 437—455. 537. 623—624.
— Neuregelung der Pensionsverhältnisse für das
nichlpragmatische statusmäßige Personal der
k. b. Verkehrsanstalten. 319—320. 641 bis
644.
Vermögen, unbewegliches. Zwangsvoll=
streckung in dasselbe. 239—258. 655—656.
Vermögens-Administration Seiner König-
lichen Hoheit des Prinzen Luitpold, des
Königreichs Bayern Verweser. 632—633.
Verordnung, fürstlich Schwarzenberg'sche vom
12. November 1784. 238.
Versäumnisse des Schulbesuches und des öffent-
lichen Religionsunterrichtes. 585—589.
Versicherungswesen. Errichtung einer Mo-
biliar-Brandversicherungsanstalt. 316—317.
— Siehe auch „Unfallversicherung“.
Versteigerungen. Gesetz vom 29. Mai 1886,
Aenderungen der Bestimmungen über die
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver-
mögen betr. 239—258.
— Königlich Allerhöchste Verordnung vom 22. De-
zember 1886, den Vollzug des Art. 4 Abs. 1
des obigen Gesetzes betr. 655—656.
— Gesetz vom 29. Mai 1886, Abänderung einiger
Bestimmungen des Gesetzes über das Ge-
bührenwesen betr. 259—268.
Vicinalbahnen. Siehe „Eisenbahnen“.
Viehkrankheiten. Bekanntmachung zum Voll-
zuge des Reichsgesetzes vom 25. Februar 1876,
die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei
Viehbeförderungen auf Eisenbahnen betr. 569
bis 580.
Viehseuchen. Siehe oben unter „Viehkrank.
heiten“.
Vorsichtsmaßregeln bei den millitärischen
Pulvertrausporten. 71—72.
W.
Waagen. Bekanntmachung, die Zulassungs-
fristen für ältere Waagen betr. 309—310.
Wehrordunng. Siehe „Militärwesen“.
Weinfälschung. 328.
Werktagsschulen. Versäumnisse bei dem Be-
suche derselben. 585—589.
Werthpapiere. Reichs-Stempelabgaben hiefür.
202—203.
Wissenschaft und Kunst. Satzungen des k.
Maximilians-Ordens für Wissenschaft und
Kunst. 647—652.
Zollgrenze. Bekanntmachung, die Formation
des Zollgrenzbezirkes betr. 645—646.
Zulassungsfristen für ältere Waagen.
bis 310.
Zwangsvollstreckung. Gesetz vom 29. Mai
1886, Aenderungen der Bestimmungen über
die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche
Vermögen betr. 239—258.
— Königlich Allerhöchste Verordnung vom 22. De-
zember 1886, den Vollzug des Art. 4 Abs. 1
des obigen Gesetzes betr. 655—656.
Zweigvereine des St. Johannisvereines.
Deren juristische Persönlichkeit. 187—188.
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