Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

  
  
  
  
.K 9. 115 
I Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
A 
Uebertra) 216 790 51 
J. l 3 Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 JX an alle 
Verweser und weltliche Lehrerinnen, sowie an alle Schulge- 
gehilfen . . . .34509-X689-J — — 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen à 90 JX/ für 
die wirklichen Schullehrer und à 45 JX für die ständigen 
n Verweser und weltlichen Lehrerinnen 406 705 J 84 J — — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, 
die bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine rT 
quiescirt worden sind . . . ·2160·-L — — 
Tit. 9. Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unter- 
stützung dienstunfähig gewordener Schullehrer 96 060 — 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für die Schullehrer-Relikten 
92 697 J 11.4 — — 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1715 — 
Summa §. 3 536 072 + 84J 314 565 2 
Hiezu „ 8. 2 — „ — „ — — 
„ 8.1 — „ — „ — — 
Summa Cap. 1 A 536 072 ¼ 84J 314565 1 
B. Zuschüsse aus Centralfonds für Industrie und Cultur. 
1 Für Landescultur und landwirthschaftliche Interessen 2.571 50 
2 Für die Gestütsanstalt Zweibrücken 40 000 
  
  
Summa Cap. 1 B 
  
42 571 50 
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