Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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Bezeichnung der Stellen. 
Augabe 
bei den für Mili- Bezeichnung 
täranwärter nicht der Behörden, an sesche de 
ausschließlich be-Bewerbungen zurichten sin rnrnrnu U„ 
stimmten Stellen, venn es nicht die Behörde Bemerkungen. 
in welchem Um= selbst ist, bei welcher die Au- 
fange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
stellung gewünscht wird. 
  
IX. 
*7) 
-- 
– 
3. 
Universitäten: 
*Büreau und assenbeamte. 
rwaltungen: 
Cvangelische und katholische Konsistorien: 
Bürcaubeamte. 
Provinzial-Schulkollegien: 
Büreaubeamte. 
Königliche Nationalgalerie: 
Büreaubeamter. 
#z. Lehrerinnen-Seminar zu Droyssig: 
Königliche Vibliothek: 
Büreaubeamte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
mindestens zur 
Hälfte. 
zu drei Vierteln, 
mit Ansnahme 
der Stellen der 
Renudamen und 
OQnästoren. 
alternirend, d.h. 
zwischen Mili- 
lär= und Cinil- 
anwärter ab- 
wechselud. 
aliernirend, d.h. 
zwischen Mili- 
lär= und Civil- 
anwärter ab- 
wechselnd. 
mindestens zur 
Hälfte. 
  
  
linisterium der geistlichen, Unterrichts- und Kledizinal-Angelegenheiten. 
1. Bei sämmtlichen Ve 
Maschinisten, Heizer, Nöhrmeister und 
sonstige gleichartige Stellen. 
Die Königlichen Konsi- 
storien, einschl. des Lan 
deskonsistoriims zu 
Hannover 
Rektor und Senat der 
Universität zu Berlin, 
sowie die Kuratorien 
der übrigen Universi- 
täten. 
Der Seminar-Direktor. 
Der General-Direktor 
der Königl. Vibliothek 
zu Berlin. 
 
	        
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