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Angabe
bei den für Mili-
täranwärter nicht
ausschließlich be-
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zurichten sind,
Bezeichnung der Stellen. stimmten Stellen, wenn es nicht die Vehörde Bemerkungen.
in welchem Um- selbst ist, bei welcher die Ans
fange dieselben stellung gewünscht wird.
vorbehalten sind.
V. Großherzogthum Baden.
I. Staantsministerium.
Kanzleidiener beim Ministerium. — Staateministerium. 1
d&
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S
T
2.
10.
I1.
12.
13.
L
II. Ministerium der Justiz, des Unltus und Unterrichts.
Kanzleidiener, Hülfsdiener, Heizer des
Ministeriums, der Gerichtennd Staats-
anwaltschaften,
Oberpedellen, Pedellen, Kanzlei-, Kassen-,
Bibliothek-, Instituts= und Hausdiener
der Hochschulen,
Kanzleidiener den Oberschulraths,
Schuldiener der Gymnasien, Progym:
nasien und Lehrerseminarien,
A. Diener der Turulehrerbildungsaustalt
und der Baugewerkschule,
Diener der Kunstschule, Alterthums-
halle, des Mineralienkabinets, der
Hof= und Landesbibliothek und Portier
des Sammlungengebäudes,
Kopisten und Diurnisten des Mini-
steriums, der Gerichte und Staats-
anwaltschaften,
Kopisten und Diurnisten des Oberschul-
raths,
Kanzleigehülfen des Ministeriums,
Kanzleigehülfen des Oberschulraths,
Fecht= und Reitlehrer,
Hülfsgefangenwärter,
*Gefangenwärter,
Dülfsaufseher und # Aufseher vein-
schließlich der sogenannten # Werk-
aufseher), wobei die bestandene Auf-
seherprüfung nur ein Anurecht auf
Stellen der Gewerbegattung gibt, für
welche sie bestanden ist,
zu zwei Drineln.
Ministerium der Justiz,
des Kultus und Unter-
richts.
Oberschulrath.
Ministerium der Just#z, des
Kultus und Unterrichts.
Verwaltungshof.
Oberschulrath.
Verwallungshof.
Oberschulrath.
Ministerium der Justiz,
des Kultus und Unter
richts.
Centralstrafanstaltsver-
waltungen.
Dieienigen Stellen
für welche die Be
fähigung durch
Ablegung einer
Prüfung nach-
zuweisen ist, sind
mit einem be-
zeichuct.