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ch- und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Vayern.
./ 31.
München, den 16. August 1887.
Inhalt:
Bekanuntmachung vom 29. Juli 18867, provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeug-
nissen über die wissenschaltliche Befähigung zm cinjährig-freiwilligen Millitärdien nst betr. — Bekannt-
achung vom 5. August 1887, den Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes . — Hofdienstnachricht. —
Föiribkrihmoen. — Ordensverleihungen. — Auszug a aus der 1—u## Fus Königreichs
Nr. 10799.
Bekanntmachung, provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst betr.
R. Staatsministerium des Innern und R. Priegsministerium.
Im Anschlusse an die diesseitige Bekauntmachung vom 27. v. Mts. (Ges.= u. Ver.-Bl.
Seite 359) und auf Grund Ausschreibens des Reichskanzlers vom 18. d. Mts. (Central-Bl.
f. d. Deutsche Reich Seite 211) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der
lateinlosen (T) Amthor'schen höheren Privat-Handelsschule (Handels-Akademie) unter Leitung
des Friedrich Claußen zu Gera provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer
Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten
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