.& 32.
Staatsdienst-Nachricht.
Im Uamen Seiner Ajestät des Uönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich vermöge Allerhöchster
Entschließung vom 1. September ds. Irs.
allergnädigst bewogen gefunden, den außer-
ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister am k. Italienischen Hose, Karl
Grafen von Moy, seinem allerunterthänigsten
Ansuchen entsprechend, vom 16. September
ds. Is. an von seinem Posten abzuberufen.
Verleihung der Würde eines erblichen
Reichsrathes der Krone Bayern.
Im Uamen Seiner Mnjeslät des Mönigs.
Seiwe Königliche Hohrit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben vermöge Allerhöchsten
offenen Dekretes vom 1. September lf. Is.
in Rücksicht auf die Verfassungsurkunde Tit. VI
§5 2 und auf die Beilage IV zur Verfassungs-
urkunde § 5 den Herrn Fürsten Johannes zu
Hohenlohe = Bartenstein als erblichen
Reichsrath der Krone Bayern allergnädigst zu
ernennen geruht.
517
Enthebung non der Würde eines Reichs-
rathes und Wiederverleihung derselben.
Im NMamen Sriner Moajestät des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben unter'n 27. August lf.
Is. die von dem Bischofe von Speyer Joseph
Georg von Ehrler wegen Augeuleidens
erbetene Enthebung von der ihm verliehenen
Reichsrathowürde Allerhöchst zu genehmigen
und statt seiner vermöge offenen Dekretes vom
nämlichen Tage mit Beziehung auf die Ver-
fassungsurkunde Titel VI §2 Ziff. 5 den
Bischof von Würzburg Dr. Franz von Stein
zum Reichsrathe Allerhöchst zu ernennen geruht.
Erhebung in den Adelsstand.
Im Uamen Seiner Moajestät des Mänigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichd Bayern
Verweser, haben Sich aus Selbsteigener
Bewegung unter'm 3. Juli l. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, mittels Diplomes vom
15. Juli l. Is. den Generallieutenant z. D.
Ferdinand Ritter von Malais"é, unter Vor-
behalt des erworbenen Rechtes auf den ihm für
seine Person zustehenden höheren Adelegrad
(Nitterklasse), nebst seinen drei Söhnen, dem
Obersten und Commandeur des 3. Feld-