Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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die oberfränkische Kreisackerbauschule, sowie den hierbei wegen der ersorderlichen Bauten auf 
diesem Anwesen und wegen Bestreitung des Kaufpreises gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir 
gerne Unsere Genehmigung. 
4. Die vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Irren- 
anstalt Bayreuth gefaßten Beschlüsse haben bereits Unsere Allerhöchste Genehmigung erlangt, 
in welcher Beziehung Wir auf die vom k. Staatsministerium des Innern an die k. Regierung, 
Kammer des Innern, von Oberfranken ergangene Entschließung vom 27. Dezember v. J. 
Nr. 17554 verweisen. 
Indem Wir dem Landrathe von Oberfranken gegenwärtigen Abschied ertheilen, er- 
kennen Wir gerne dessen opferwilliges und ersprießliches Bestreben für die Förderung der 
Kreis-Interessen an und versichern demselben Unsere Huld und Gnade. 
München, den 12. Februar 1887. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Lut.Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sckretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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