.½6.
613
abtheilung), hat die zum Vollzuge dieser Unserer Verordnung weiter veranlaßten Anord-
nungen zu treffen.
Gegenwärtige Verordnung tritt acht Tage nach ihrer Bekanntmachung im Kreisamts-
blatte von Oberfranken in Kraft.
München, den 2. Oktober 1887.
Luitpold
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. v. Niedel. Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Keonrod.
Hofdienst-Nachricht.
Im Mamen Seiner Majestäl des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich allergnädigst bewogen
gefunden, unter'm 13. September l. Irs-
den Sekondlieutenant im Beurlaubtenstande
des 1. schweren Reiter-Regiments „Prinz
Karl von Bayern“, Otto Freiherrn v. Ritter
zu Grünstein, auf sein allerunterthänigstes
Ansuchen zum Königlichen Kammerjunker zu
ernennen.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Secretär:
au dessen Statt
Ministerialrath v. Neumayr.
Ordens-Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich unter'm 7. Juli
l. Is. allergnädigst bewogen gefunden, dem
Direktor der Reichsbank-Hauptstelle Dal-
chow in Hamburg das Ritterkrenz I. Klasse
des k. Verdienstordens vom heiligen Michael
zu verleihen.