Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

K 38. 
das Komthurkreuz des k. Verdienst- 
Ordens vom heiligen Michnel: 
dem kaiserl. deutschen Kapitäun zur See, Dietert; 
das Ritterkreuz l. Klasse des k. Verdienst- 
ordens vom heiligen Michael: 
dem kaiserlich deutschen Kapitänlieutenant 
Freiherrn von Pleßen; 
das Ritterkreuz II. Klasse des k. Militär- 
Verdienst-Ordens: 
dem Hauptmann Fähndrich des keiserlich 
deutschen Seebataillons 
und unter'm 15. Oktober ds. Is. 
dem Bureaudiener im k. Hof-Sekretariate, 
Franz Paul Reinolt, in Rücksicht auf seine 
seit 50 Jahren mit Treue und Eifer ge- 
leisteten Dienste die Ehrenmünze des Königl. 
Ludwigsordens. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung 
zur Annahme fremder Hekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen 
Ludwig von Bayern die Allerhöchste 
Bewilligung zur Annahme und zum Tragen 
des Höchstdemselben von Seiner Königlichen 
Hoheit dem Großherzoge von Baden verliehenen 
Großherzoglich Badischen Haus-Ordens der 
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Trene, sowie der Höchstdemselben von Ihrer 
Majestät der Königin von Großbritannien 
verliehrnen goldenen Jubiläums-Medaille zu 
ertheilen, serners. 
unter'm 13. Oktober ds. Is. dem k. bayeri- 
schen Kämmerer und kaiserlich deutschen Ober- 
förster a. D. Friedrich Grafen von Pocci 
in Straßburg für den ihm von Seiner Majestät 
dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen 
verliehenen k. preußischen Rothen Adler-Orden 
III. Klasse mit der Schleise und 
unter'm 18. Oktober ds. Is. dem Lega- 
tionsrathe bei der k. Gesandtschaft in Berlin, 
Clemens Freiherrn von Podewils-Dürniz, 
für das ihm von Seiner Königlichen Hoheit 
dem Großherzoge von Hessen verliehene Kom- 
thurkreuz II. Klasse des großherzoglich hessischen 
Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen 
gleichfalls die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen zu ertheilen. 
Hoftitel-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchster Entschließung 
vom 3. l. Mts. allergnädigst bewogen ge- 
funden, dem Photographen Emil Wangen- 
mann in Passau den Titel eines K. B. 
Hof-Photographen gebührenfrei zu verleihen.
	        
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