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esetz und Verordnungs-
für das
Königreich Bayern.
6.
München, den 6. Dezember 1887.
Juhalt:
Bekauntmachung vom 22. November 1887, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-Fonds,
dann des Invaliden= und des Militär- milden Stiftundofonds us das Etatsjahr 1886/87 betreffend. —
Lberpolizeiliche Vorschristen über die Leichenschau und die Zeit der Beerdigung vom 6. Dezember 1887
— Hosdienst- Nachricht. — — Königlich 5 Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen.
ad Xr. 19057.
Bekanntmachung, den Vermögenestand des Militär Wittwen- und Waisen-Fonds, dann des
Jnvaliden= und des Militär= milden Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1886.87 betreffend.
K. Rriegsministerium.
Im Namen Jeiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über den Vermögensstand des
Militär-Wittwen= und Waisen = Fonds, daun des Invaliden= und des Militär= milden
Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1886 87 Vortrag erstattet worden war, Allerhöchst zu
genehmigen geruht, daß die Resultate des Vermögensstandes der bezeichneten Fonds durch
das Gesetz= und Verorduungsblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
München, den 22. November 1887.
v. Heinleth.
Der Chef der Central-Abtheilung:
Sixt, Oberst z. D.
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