sehund Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
43.
München, den 20. Dezember 1887.
Juhalt:
Gesetz vom 18. Dezember 1887, die der Pfändung nicht unterworsenen Sachen und Forderungen betr. — König-=
lich Allerhöchste Verordnung vom 16. Dezember 1887, die Untersuchung der Nheinschiffe betr.
Bekanutmachung vom 7. De#ember 1887, Abänderungen der Wehrordnung, hier die Bildung von zwei
Ober-Ersatzkommissionen im Bezirk der Kgl. preuß 11. Insanterie-Brigade betr. — Bekanntmachung
vom I. Dezember 1837, die Verladung und Befoerd'rung von lebenden Thieren auf Eisenbahnen betr.
Königüich Aberküchste Genehmigung, den Hofstaat Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Amalie von Bayern
betr. — Hoi#dienst-Nachrichten. Verleihung der Würde eines lebenslänglichen Rrichsrathes der Krone
Bayern. — Königlich Mlerbochiie Genehmigung zur Annahme einer remden Dele#ntion
Nr. 19,884.
Gesetz, die der Pfändung nicht unterworfenen Sachen und Forderungen betr.
Im Uamen Seiner Majestät des Königs.
klithol!.
ben Goltes Gnaden Königlicher Drin) van HLayern,
Rehent.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsraths mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, was folgt:
Art. 1. *
Die Rechte, welche nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes dem Vermiether
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