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Art. XV.
Mit dem Verdienstorden vom heiligen Michael wird ein Verdienstkreuz und eine silberne
Medaille verbunden.
Art. XVI.
Das Verdienstkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael besteht aus einem silbernen
Kreuze mit acht breiten Spitzen, in dessen Mitte auf der Hauptseite, von Silber erhaben
dargestellt, der heilige Michael in kriegerischer Rüstung mit einem die Ausschrift OQuis ur
Deus tragenden Schilde, auf der Gegenseite das Wort Virtuti erscheint
Dasselbe wird an einem aus drei rosenfarbenen und zwei dunkelblauen schmalen
Streifen zusammengesetzten Bande auf das Kleid geheftet getragen.
Art. XVII.
Die silberne Medaille des Verdienstordens vom heiligen Michael enthält auf der
Hauptseite eine Darstellung des Ordenskreuzes mit der Figur des heiligen Michael, auf
der Gegenseite das Wort Virtuti in Eichenbekränzung aufgeprägt und wird an einem aus
drei dunkelblauen und zwei rosenfarbenen schmalen Streifen zusammengesetzten Bande wie
das Verdienstkrenz getragen.
Art. XVIII.
Das Verdienstkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael wird der IV. Klasse
dieses Ordens, die silberne Medaille der silbernen Medaille des Verdienstordens der Bayeri-=
schen Krone unmittelbar angereiht.
Art. XIX.
Die bisherigen Satzungen und die zu denselben erlassenen Vorschriften bleiben in Kraft,
insoferne sie neben den vorstehenden ändernden Bestimmungen auwendbar erscheinen.
München, den 16. Dezember 1887.
Luitpold
des Königreichs Bayern Verweser.
Frhr.v. Crailsheim.
(L. S.) Auf Allerhöchsten Befehl:
der General-Secretär:
Frhr. v. Völderndorff.