Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

49. 709 
Art. XV. 
Mit dem Verdienstorden vom heiligen Michael wird ein Verdienstkreuz und eine silberne 
Medaille verbunden. 
Art. XVI. 
Das Verdienstkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael besteht aus einem silbernen 
Kreuze mit acht breiten Spitzen, in dessen Mitte auf der Hauptseite, von Silber erhaben 
dargestellt, der heilige Michael in kriegerischer Rüstung mit einem die Ausschrift OQuis ur 
Deus tragenden Schilde, auf der Gegenseite das Wort Virtuti erscheint 
Dasselbe wird an einem aus drei rosenfarbenen und zwei dunkelblauen schmalen 
Streifen zusammengesetzten Bande auf das Kleid geheftet getragen. 
Art. XVII. 
Die silberne Medaille des Verdienstordens vom heiligen Michael enthält auf der 
Hauptseite eine Darstellung des Ordenskreuzes mit der Figur des heiligen Michael, auf 
der Gegenseite das Wort Virtuti in Eichenbekränzung aufgeprägt und wird an einem aus 
drei dunkelblauen und zwei rosenfarbenen schmalen Streifen zusammengesetzten Bande wie 
das Verdienstkrenz getragen. 
Art. XVIII. 
Das Verdienstkreuz des Verdienstordens vom heiligen Michael wird der IV. Klasse 
dieses Ordens, die silberne Medaille der silbernen Medaille des Verdienstordens der Bayeri-= 
schen Krone unmittelbar angereiht. 
Art. XIX. 
Die bisherigen Satzungen und die zu denselben erlassenen Vorschriften bleiben in Kraft, 
insoferne sie neben den vorstehenden ändernden Bestimmungen auwendbar erscheinen. 
München, den 16. Dezember 1887. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Frhr.v. Crailsheim. 
(L. S.) Auf Allerhöchsten Befehl: 
der General-Secretär: 
Frhr. v. Völderndorff.
	        
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