Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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2. Für die Opferwilligkeit, mit welcher der Landrath die postulirten Wohnungs- 
geldzuschüsse für die pragmatisch Angestellten des Kreises für das Jahr 1887 aus Kreis— 
mitteln bewilligt hat, drücken Wir demselben gerne die wohlverdiente Anerkennung aus. 
3. Den Beschlüssen des Landrathes, durch welche die Mittel zu einer sachgemäßen 
Erweiterung des kulturtechnischen Dienstes im Regierungsbezirke von Oberbayern gewährt 
wurden, ertheilen Wir unter Anerkennung der vom Landrathe hiedurch bethätigten Förderung 
der Interessen der Landeskultur gerne Unsere Genehmigung. 
4. Von dem Landrathe ist beschlossen worden, der Remontezucht-Genossenschaft Bruck 
zur Errichtung einer Fohlenaufzuchtanstalt einen Zuschuß von 1000 J/ zuzuwenden. 
Wir genehmigen gerne diesen Beschluß, der auf's Neue das anerkennenswerthe Be- 
streben des Landrathes bekundet, die Pferdezucht im Regierungsbezirke von Oberbayern 
thunlichst zu heben. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
gerne Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen und 
verbinden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 19. Februar 1887. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Lut.Dr. v. Riedel. Prhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
14“
	        
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