Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Indem 
gewogen. 
München, den 14. März 1888. 
Wir euch dieses eröffnen, 
bleiben 
Wir euch in Huld und Gnade 
Luitpvold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Erhr. v. LTutz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Crailsheim. Erhr. v. Feilitzsch. v. Heinleth. Frhr. v. Krourod. 
An 
1) die Kammer der Reichsräthe, 
2) die Kammer der Abgeordneten 
ergangen. 
Hoftitel-Verleihungen. 
Im Anmen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich mit Allerhöchster 
Entschließung vom 15. ds. Mts. allergnädigst 
bewogen gefunden, den der Gewerbsbezeichnung 
vorzusetzenden K. B. Hoftitel zu verleihen: 
1) dem Sattler und Wagenfabrikanten Ig. 
Magnus Mayer in München; 
2) dem Musikalienhändler Alfred Schmid 
in München und Nürnberg und 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
3) dem Buch= und Kunsthändler Karl 
Schrag in Nürnberg. 
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Känigreiches. 
Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
unter dem 8. März ds. Is. der k. Com- 
merzienrath Maximilian Ritter von Wilmers- 
dörffer, k. Sachsischer Generalkonsul in 
München, für seine Person als Ritter des 
k. Verdienstordens der Bayerischen Krone bei 
der Ritter-Klasse Lit. W Fol. 41 Act.- 
Jum. 32661.
	        
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