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gemeinen Staatsschuld im Gesammtbetrage von 9053 943 M (neun Millionen dreiund—
fünfzigtausend neunhundertdreiundvierzig Mark) sind:
a) 22 000 „AA Zuschuß der Militärverwaltung gemäß Art. 2 Abs. 2 des Gesetzes
vom 14. August 1880, einen Kredit für die Erwerbung des
Herzoggartens in München betreffend, dann Art. 3 Abs. 1 des
Gesetzes vom 29. Mai 1886, die Verlegung der Militärbildungs-
Anstalten auf das Marsfeld in München betreffend,
b) 1 334.X Fristen= und Verzugszinsen aus den Kaufschillingen der von der
Militärverwaltung auf Grund des Art. 3 der Gesetze vom
28. Februar und 14. August 1880 an die Finanzverwaltung
überwiesenen Realitäten,
c) 21 100 X Zuschuß aus den Erträgnissen der Bergwerks-, Hütten- und Salinen-
Verwaltung für Verzinsung des Baukapitals der Hochofenanlage
in Amberg,
d4) 9 186 JKX übrige Aktivzinse,
c) 9000 323 ¾ aus dem Reinerträgniß des Malzaufschlages
zu verwenden.
2. Tilgungskassa.
Behufs der Rückzahlung der dreizehnten und vierzehnten Rate an den von der Reichskassa
gemäß der Bestimmung des §. 3 des Reichsgesetzes vom 30. April 1874 gewährten Vorschüssen
mit je 969 000 „X pro 1888 und 1889, zusammen mit 1 938 000 —X sind jährlich
969 000 K (neunhundert dsechzigtausend Mark) aus den nach der General-Finanzrechnung
pHro 1885 bestehenden Erübrigungen der XVII. Finanzperiode 1884 85 zu verwenden.
Zur Tilgung der allgemeinen alten Staatsschuld ist jährlich ein Betrag von 2 784 405./
zu leisten und zwar:
a) 272 300 JX Ablieferungen zur Tilgung des Vorschußkredites für außerordentliche
Bedürfnisse des Heeres gemäß Art. 3 der Gesetze vom 28. Februar und
14. August 1880,
b) 60 000 JMX aus den Bergwerks-, Hütten= und Salinengefällen für Tilgung des
Baukapitals der Hochofenanlage in Amberg.
Der Restbetrag zu 2 452 105 JM ist aus dem Reinerträguiß des Malzaufschlages zu-
zuschießen.