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Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 25. Dezember vor. Is. dem k.
Ministerresidenten bei der Schweizerischen Eid-
genossenschaft, Geheimen Legationsrath Kurt
Freiherrn von der Pfordten für den ihm
von Seiner Majestät dem Kaiser von Oester-
reich verliehenen österreichisch-kaiserlichen Or
den der Eisernen Krone II. Klasse und
nuter m 31. Dezember ds. Is. dem Lega-
tionssekretär bei der k. Gesandtschaft in
Eduard Grafen von Montgelas,
für das ihm von Seiner Königlichen Hoheit
dem Großherzoge von Baden verliehene Com-
mandeurkrenz II. Klasse des Großherzoglich
Badischen Ordens vom Zähringer Löwen
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
zu ertheilen.
Wien,
Berichtigung.
In der Nummer 49 Seite 712 des Gesectz= und Verordnungsblattes vom vorigen Jahre ist auf Zeile 10
von unten bei Flores Verbasci concisi statt 10 4 zu lesen „20 “
Notiz.
Den Abonnenten des k. Gesetz-
und Verorrnungsblattes diene zur Nachricht,
Register zum Jahrgange 1887 am 3. Jannar l. Is. ausgegeben wurden.
daß Titelblätter und