96
b) Haupt-, Grund= und Situationsriß.
§ 32.
Der Haupt-, Grund= und Situationsriß ist im Maßstabe 1:2000 an-
zufertigen. Auf ihm sind die Tagesgegenstände mit den Schächten, Pingen,
Halden, Bohrlöchern, Hauptgrundstrecken der einzelnen Bausohlen und mit den
Sicherheitspfeilern so vollständtg darzustellen, daß er eine Ubersicht über das
ganze Grubengebäude gewährt.
Ferner sind auf diesem Risse die geognostischen Aufschlüsse, die Gebirgs-
schichten nach ihrem Streichen und Fallen, nebst ihren Hauptstörungen, die
Mulden und Sattellinien, die Markscheiden des eigenen Feldes und der be-
nachbarten sowie der etwa überdeckenden Grubenfelder und dergleichen anzu-
geben. Bei den Schächten, Schürten und Bohrlöchern ist ihre Teufe und die
Mächtigkeit der etwa angetroffenen und durchbohrten Lagerstätten hinzuzufügen.
Bei ausgedehnten Grubenfeldern kann der Situationsriß auf den Teil
des Grubenfeldes und seiner Umgebung beschränkt werden, der dem augen-
blicklichen Stande des Betriebes entspricht. Er muß aber mit dessen wach-
sender Ausdehnung rechtzeitig ergänzt und nachgetragen werden.
c) Spezial-Grundrisse.
8 33.
Die Spezialgrundrisse sind als Nachbildungen des Fundamentalrisses in
dessen Maßstab anzufertigen.
Sie enthalten von den Tagesgegenständen nur dasjenige in einfachen
Linien ohne Farben, was auf die Führung des Bergwerksbetriebs Einfluß hat
(z. B. öffentliche Straßen, Eisenbahnen, Gebäude und Wasserläufe, zu deren
Schutze Sicherheitspfeiler stehen bleiben müssen) und geben lediglich eine ge—
naue Darstellung der Grubenbaue bezw. einzelner Bauabteilungen. Bei dem
Bergbau auf Lagerstätten, die unter einem Winkel von 50 Grad und mehr ein—
fallen, ist für jede einzelne Sohle ein besonderer Spezialgrundriß anzulegen.
Auf ihm sind nur die Baue der einen Sohle in vorgeschriebener Ausführung
darzustellen und von den darüber liegenden Sohlen die wichtigsten Strecken in
punktierten Linien. Unter besonderen Umständen, wie bei sehr mächtigen Lager—
stätten, sind besondere Grundrisse für jede einzelne Sohle schon bei geringerem
Fallwinkel anzufertigen.