Metadata: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1906. (90)

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b) Haupt-, Grund= und Situationsriß. 
§ 32. 
Der Haupt-, Grund= und Situationsriß ist im Maßstabe 1:2000 an- 
zufertigen. Auf ihm sind die Tagesgegenstände mit den Schächten, Pingen, 
Halden, Bohrlöchern, Hauptgrundstrecken der einzelnen Bausohlen und mit den 
Sicherheitspfeilern so vollständtg darzustellen, daß er eine Ubersicht über das 
ganze Grubengebäude gewährt. 
Ferner sind auf diesem Risse die geognostischen Aufschlüsse, die Gebirgs- 
schichten nach ihrem Streichen und Fallen, nebst ihren Hauptstörungen, die 
Mulden und Sattellinien, die Markscheiden des eigenen Feldes und der be- 
nachbarten sowie der etwa überdeckenden Grubenfelder und dergleichen anzu- 
geben. Bei den Schächten, Schürten und Bohrlöchern ist ihre Teufe und die 
Mächtigkeit der etwa angetroffenen und durchbohrten Lagerstätten hinzuzufügen. 
Bei ausgedehnten Grubenfeldern kann der Situationsriß auf den Teil 
des Grubenfeldes und seiner Umgebung beschränkt werden, der dem augen- 
blicklichen Stande des Betriebes entspricht. Er muß aber mit dessen wach- 
sender Ausdehnung rechtzeitig ergänzt und nachgetragen werden. 
c) Spezial-Grundrisse. 
8 33. 
Die Spezialgrundrisse sind als Nachbildungen des Fundamentalrisses in 
dessen Maßstab anzufertigen. 
Sie enthalten von den Tagesgegenständen nur dasjenige in einfachen 
Linien ohne Farben, was auf die Führung des Bergwerksbetriebs Einfluß hat 
(z. B. öffentliche Straßen, Eisenbahnen, Gebäude und Wasserläufe, zu deren 
Schutze Sicherheitspfeiler stehen bleiben müssen) und geben lediglich eine ge— 
naue Darstellung der Grubenbaue bezw. einzelner Bauabteilungen. Bei dem 
Bergbau auf Lagerstätten, die unter einem Winkel von 50 Grad und mehr ein— 
fallen, ist für jede einzelne Sohle ein besonderer Spezialgrundriß anzulegen. 
Auf ihm sind nur die Baue der einen Sohle in vorgeschriebener Ausführung 
darzustellen und von den darüber liegenden Sohlen die wichtigsten Strecken in 
punktierten Linien. Unter besonderen Umständen, wie bei sehr mächtigen Lager— 
stätten, sind besondere Grundrisse für jede einzelne Sohle schon bei geringerem 
Fallwinkel anzufertigen.
	        
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