Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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eh und Verordnungs-Bla 
für das 
Königreich Bayern. 
W 16. 
München, den 7. April 1888. 
  
Inhalt: 
Gesetz vom 5. April 1888, die Ausführung des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1836 über die Unfall= und Kranken= 
varsicherung der in land= und kersterzei haftiichen Betrieben beschäftigten Personen betressend. — Gesen vom 
April 1888, die Haltung und Körung der Zuchtstiere betressend. Königlich Allerhöchste Ver- 
ordun aznng vom 6. April 1888, den allgemeinen Unterstützungoverein für die Hinterlassenen der k. b. Staats- 
diener und die damit verbundene Töchterkasse betr. — VBekanntmachung vom 31. März 1888, die 
Organisation der Staatssorstverwaltung betr. — Bekanntmachung vom 3. April 1888, die Reselung 
der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern beir. 
Gesetz, die Ausführung des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 über die Unfall= und Krankenver= 
sicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betressend. 
Im Uamen Jeiner Majestät des Rünigs. 
Tutpold. 
von Gottes Gnaden Königlicher Hrinz von Bayern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernehmung des Stlaatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
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